Tätigkeitsschwerpunkte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Allgemeine anwaltliche Tätigkeiten

 Die Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit liegen in der Regel in den Bereichen

  • Zivilrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Familienrecht,
  • Strafrecht,
  • Wettbewerbsrecht (Vergaberecht),
  • Verwaltungsrecht und Sozialrecht,
  • Datenschutzrecht

Mediation

Ohne die Klärung von Rechtsfragen und Inanspruchnahme eines Gerichts kann es Sinn machen, Konflikte außergerichtlich durch eine Mediation zu klären.

 

Ziel der Mediation ist es, dass die Parteien mit Hilfe des Mediators selbst über den Konflikt reden, gegenseitiges Verständnis für die Ansichten und Gefühle des Anderen aufbringen und so im Idealfall gemeinsam nach einer Lösung des Konflikts suchen. Schlussendlich geht es um gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Wünsche und Gefühle und nicht vordergründig um Rechtsfragen bzw. wer hat Recht und wer hat Unrecht. Hier können Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse für das Finden einer Konfliktlösung wichtig sein.  Bei Gericht wird "nur" gefragt, wer hat welche Ansprüche und können dies  bewiesen werden.

 

Der Mediator unterstützt und führt die Parteien in dieser Mediation, ohne selbst inhaltlich in das Geschehen einzugreifen oder die Medianten auf ein "Ergebnis zu lenken".  Er ist „Moderator“ der Mediation und insofern neutral.

 

Mediation ist u.a. geprägt von der Freiwilligkeit der Parteien, eine Mediation durchzuführen und der Ergebnis- offenheit der Mediation. Niemand kann zu einer Mediation gezwungen werden. Die Parteien müssen insoweit bereit sein, ein Mediationsverfahren durchzuführen, um sich dem Konflikt zu stellen, dessen Ursachen zu erkennen und den Versuch einer Konfliktlösung zu unternehmen.

 

Freiwilligkeit bedeutet auch, dass die Parteien jederzeit das Mediationsverfahren unterbrechen oder gar abbrechen können, ohne dass dies unmittelbare Folgen hat. Der Gang zum Gericht wird Ihnen durch eine Mediation nicht verwehrt. Eher ist es so, dass die Gerichte Mediationsverfahren empfehlen und anregen. Und bei einer gerichtlichen Mediation wird das Gerichtsverfahren beim Scheitern der Mediation fortgesetzt.

Und am Ende des Mediationsverfahren muss es keine Lösung des Konflikts geben. Kein Ergebnis ist auch ein Ergebnis.

 

Als Mediator darf ich jedoch nur tätig werden, wenn ich in dieser Angelegenheit noch nicht als Rechtsanwalt tätig geworden bin. War ich in einer Angelegenheit als Mediator tätig, darf ich Sie in der gleichen Angelegenheit später nicht als Rechtsanwalt vertreten.


Vergaberecht

Unter Vergaberecht versteht man die Regeln der öffentlichen Auftraggeber (meist Behörden / Verwaltungen, Ministerien), die von diesen einzuhalten sind, wenn sie Leistungen und Dienstleistungen beschaffen wollen. Dies reicht von der Beschaffung von Büromaterial, Rechentechnik, Software bis hin zu Fahrzeugen oder Bauleistungen. Diese Beschaffung ist sehr streng formalisiert und stellt die öffentlichen Auftraggeber vor eine Vielzahl von Herausforderungen im Verfahren sowie bei der Beachtung der Rechte der Bieter. 

Letztendlich soll durch das strikte Beachten des Vergaberechts möglichst Vetternwirtschaft, Korruption  und Geldverschwendung vermieden werden, denn solche Projekte werden aus Steuermitteln finanziert.

 

Ich berate und unterstütze auf der einen Seite die öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung rechtlich einwandfreier Vergabeverfahren und achte darauf, dass diese im Verfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen und zu guter Letzt die Rechte der Bieter wahren. Wenn es doch zu einem Rechtsstreit kommt, unterstütze ich die öffentlichen Auftraggeber bei der Abwehr unbegründeter Rügen oder Klagen.

 

Auf der anderen Seite berate und unterstütze ich die Unternehmen bei Ihrer Teilnahme an solchen Verfahren. So kann ich Sie bei der Beantwortung insbesondere folgender Fragen unterstützen:

  • Welche Formalien sind zu beachten?
  • Was muss beachtet werden, wenn ein Angebot abgegeben werden soll?
  • Ist das Verfahren transparent?
  • Werden meine Rechte als Bieter beachtet?
  • Wie kann ich mich als Bieter gegen Vergabeverstöße zur Wehr setzen? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung?
  • Wie sollte eine Rüge oder ein Antrag auf Nachprüfung formuliert werden? Was muss dabei beachtet werden?

Für die Bieter fordere ich die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen ein und klage ggf. die Einhaltung dieser Rechte vor den Vergabekammern bzw. Vergabesenaten ein. Auch wenn aus meiner Erfahrung manche Behörde dies anders sehen mag, so sind die Unternehmen in einem solchen Verfahren nicht rechtlos und die Behörden können nicht machen, was sie wollen.

 

Natürlich habe ich darauf zu achten, dass bei meiner anwaltlichen Tätigkeit keine Interessenkonflikte auftreten. Berate und unterstütze ich in einem Verfahren die eine Seite, kann und werde ich in diesem Verfahren nicht die andere Seite ebenfalls beraten und unterstützen.


Datenschutz

Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter berate und unterstütze ich Unternehmen und Behörden bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. EU-Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO).  So berate und unterstütze ich die Verantwortlichen bei der Prüfung , Anpassung und Fortschreibung der notwendigen Dokumentationen und Prozesse zur Einhaltung der Informations- und Auskunftspflichten, aber auch zu den gesetzlichen Voraussetzungen und zum Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung. Ich berate und unterstütze bei der Prüfung und Festlegung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten und damit zur Einhaltung des betrieblichen oder behördlichen Datenschutzes.

Jeder Mensch hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Kennen Sie Ihre Rechte nach DSGVO? Nicht alles, was manche Unternehmen machen, ist auch rechtlich zulässig. Denken Sie z. B. an die vielen Werbe- oder Spam-Mails, die man in seinem elektronischen Postfach vorfindet. Ist das überhaupt erlaubt? Was können oder müssen Sie tun, um das für die Zukunft zu vermeiden? Haben Sie sich schon einmal beim Ausfüllen eines Online-Formulars oder eines kostenlosen Downloads gefragt, was Sie alles von sich preisgeben sollen? Darf das das Unternehmen überhaupt? Lassen Sie sich beraten. Auch nach "Preisgabe" Ihrer Daten sind Sie nicht recht- und damit schutzlos.